Für den Erhalt eines sicheren Betriebes gibt es zahlreiche Gesetze, Vorschriften und Normen.

Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3. Sie dient der Unfallverhütung und trat zunächst unter dem Namen VBG 4 und BGV A3. Inhaltlich hat sich aber auch nach der Umbenennung in DGUV Vorschrift 3 nichts verändert. Gemäß §3 der DGUV Vorschrift 3 ist jedes Unternehmen verpflichtet, die Prüfung durchzuführen. Die Kriterien, Abläufe und Fristen für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel werden in Normen und Vorschriften klar geregelt und sollen Mitarbeiter, Kunden und das Unternehmen selbst vor Schaden schützen.

Wir beraten Sie über die vorgeschriebenen Fristen sowie die Notwendigkeit der Prüfung.

 

Die Prüfung unterteilt sich in die folgenden 3 Bereiche:

 

Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel

Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel sind elektrische Betriebsmittel, die für unternehmerische Tätigkeiten eingesetzt werden. Diese können während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind. Dazu zählen zum Beispiel handgeführte Elektrowerkzeuge, Tischsteckdosen aber auch Baustellenkreissägen, größere Ersatzstromerzeuger oder Schweißgeräte.
Zusammengefaßt: Alle beweglichen Geräte die einen Stecker haben.

 

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind z.B. „größere Maschinen und Anlagen“ sowie Klimaanlagen oder Durchlauferhitzer. Zusammengefasst: Alle elektrischen Betriebsmittel, deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können, selbst dann, wenn Sie über bewegliche Anschlussleitungen / Stecker betrieben werden.

 

Elektrische Anlagen

Als Elektrische Anlagen werden Zusammenschlüsse beliebiger elektrischer Betriebsmittel bezeichnet. Stationäre Anlagen sind mit ihrer Umgebung fest verbunden z.B Haupt- und Unterverteilungen in Gebäuden, während nicht stationäre Anlagen entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut (zerlegt) und am neuen Einsatzort wieder aufgebaut (zusammengeschaltet) werden.

 

 

Unsere Prüfungen erfolgen nach einem eigens erstellten Katalog, welcher alle Vorgaben seitens der Behörden und Institutionen erfüllt.
Hierzu zählt:

  • Katalogisierung der Prüflinge
  • Sichtprüfung
  • Messtechnische Überprüfung
  • Funktionstest
  • Ergebnisbewertung und Zusammenstellung zur Dokumentation
  • optional: direkte Reparatur falls möglich

Durch unsere Vorgehensweise sowie zahlreiche Erfahrungen in dem Bereich der Überprüfungen bieten wir Ihnen einen attraktiven und kostenoptimierten Service.